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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemein

Diese Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich für sämtliche mit uns geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende getroffen worden sind.

B. Vereinbarung und Lieferung

1. Für den Inhalt des jeweiligen Vertrags ist maßgebend der Inhalt unserer schriftlichen Bestätigung bzw. mangels einer solchen unseres Lieferscheins.

2. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Bei telefonischer Auftragserteilung trägt der Käufer die Verantwortung für die Richtigkeit der einzelnen Angaben.

4. Sämtliche Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, Modelle, Farb- und Materialkombinationen bleiben gem. § 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte unser Eigentum. Sie dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung kopiert oder dritten Personen zugänglich gemacht werden. Die Ausführung der dargestellten Produkte durch Dritte bedarf ebenfalls unserer schriftlichen Genehmigung. Darstellungen unserer Produkte im Internet dürfen nur mit unserer Namensnennung erfolgen.

5. Unsere Lieferungen erfolgen schnellst möglich. Fälle höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht verschuldeter Umstände berechtigen uns, die Lieferung im Rahmen einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des nichterfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer irgendwelche Ansprüche geltend machen kann.

6. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der Auftragsmenge sind zulässig, insbesondere wenn die Ware aus bestimmten Materialchargen erarbeitet werden muss.

7. Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag, einer unberechtigten Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch den Käufer oder Abnahmeverzug ist der Käufer zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 70 % des Auftragswerts verpflichtet, es sei denn, er führt den Nachweis, dass ein Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

8. Die Versandart bleibt uns vorbehalten, wenn nicht ausdrücklich eine bestimmte vorgeschrieben ist. Der Versand geht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versand ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme.

9. Zur Verfügung gestellte Muster bleiben unser Eigentum, sind keinem Mitbewerber zugänglich zu machen und auf Verlangen zurückzusenden.

10. Sollte eine befristete Lagerung fertiger Waren bei uns ausdrücklich vereinbart werden bzw. auf Grund von Abnahmeverzug eine Einlagerung notwendig werden, haften wir nicht für Schäden, die trotz Beachtung einer zumutbaren Sorgfalt eintreten. Bei Abnahmeverzug sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und für Rechnung des Käufers bei einer gewerblichen Lagerung einzulagern.

Bei Lagerung bei uns können wir 0,5% des Rechnungsbetrags pro Monat, mindestens jedoch 30,- € berechnen. Nimmt der Käufer trotz Fristsetzung die bestellte Ware nicht ab, so sind wir unabhängig vom Nachweis des tatsächlichen Schadens berechtigt, 70 % des vereinbarten Preises als Pauschalabgeltung zu verlangen.

C. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise gelten ausschließlich Verpackung, ihre Berechnung erfolgt zu Selbstkosten. Es werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Steigende Rohstoffpreise können zu Preisanpassungen führen.

2. Rechnungen sind spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden von uns die anfallenden Mahnkosten plus 6% Verzugszinsen p.a. berechnet. Rechnungen unter 250,- € sind rein netto zu bezahlen. Bei Bestellungen unter 250,- € berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von 10,- €, hiervon ausgeschlossen sind Nachlieferungen und Referenzkarten.

3. Musterungskosten (Referenzkarten) werden mit 25,- € zuzüglich Warenwert, Versandkosten und MwSt. belastet.

4. Wir sind berechtigt, Scheck- oder Wechselzahlungen zurückzuweisen. Auslandschecks unter 500,- € werden nicht akzeptiert. Scheckeinzugsgebühren werden belastet. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Scheckprotest, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge fällig zu stellen, und Barzahlung gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Schecks oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5. Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

D. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt nebst den nachstehenden Erweiterungen gilt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer und bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind. Wir sind berechtigt, unsere Vorbehaltsware bei wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug gegen Anrechnung des Verwertungserlöses herauszuverlangen, ohne dass dieses als Rücktritt vom Vertrag gilt. Bei Gutschrifterteilung ohne Weiterverkauf kann ohne näheren Nachweis 20% des Warenrechnungswerts für Wertverlust und bei erfolgter Fristsetzung gem. § 326BGB 20% des Gutschriftbetrags als Rücknahmekosten abgesetzt werden, sofern der Käufer nicht einen niedrigeren Prozentsatz nachweist.

Die Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware erfolgt stets in unserem Auftrage und verbleibt daher unter Ausschluss der Folgen des § 950BGB in jedem Be- und Verarbeitungszustand und auch als Fertigware unser Eigentum. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen ebenfalls unter Ausschluss der Rechtsfolgen des § 950BGB gelieferten Gegenstände verarbeitet wird, erwerben wir zumindest das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Eine Verpfändung unserer Ware ist nicht zulässig. Der Käufer tritt im Voraus hiermit alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau und der sonstigen Verwertung an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Miteigentumsanteils gegenüber anderen beteiligten Lieferanten des Produkts. Die dem Käufer trotz Abtretung verbleibende Einziehungsermächtigung erlischt durch jederzeit zulässigen Widerruf.

E. Gewährleistung

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware spätestens 6 Tage nach Erhalt der Ware zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen der Ware sind in jedem Fall vor Verarbeitung, Benutzung oder Weiterveräußerung der gelieferten Gegenstände schriftlich mitzuteilen. Bei direkter Lieferung der Ware an Dritte verlängert sich die Prüfungs- und Rügepflicht auf 14 Tage.

2. Ein Großteil unserer Ware ist aus hochwertigen Naturmaterialien handgefertigt und folglich können nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität und Farbe auftauchen. Für diese, sowie für Farbechtheit und Wasch-, Reinigungs-, bzw. Bügelbeständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Prüfungen nach der Bedarfsgegenständeverordnung obliegen dem Kunden. Die Ware ist nicht zum Verzehr geeignet, entsprechende Haftungen sind ausgeschlossen.

3. Wandlung und Minderung können nur beansprucht werden, wenn wir nicht innerhalb einer uns zu setzenden angemessenen Nachfrist handelsüblichen Ersatz liefern. Ansprüche auf Schadenersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, gleich welcher Art ausgeschlossen.

F. Schlussbestimmungen

1. Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

2. Für die Geschäftsverbindung mit unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Die Anwendung des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main




(Stand Nov.2006)